Das Werben für Futtermittel unterliegt verschiedenen rechtlichen Bestimmungen, die eingehalten werden müssen, um Verbraucher zu schützen und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Futtermittelhersteller und -vermarkter müssen besonders vorsichtig sein, um sicherzustellen, dass ihre Werbepraktiken den geltenden Gesetzen entsprechen. Das Futtermittelrecht spielt hierbei eine entscheidende Rolle, da es die Vorschriften und Verordnungen festlegt, die die Herstellung, Kennzeichnung und Werbung von Futtermitteln regeln. Hier sind einige wichtige Aspekte, die bei der Werbung von Futtermitteln zu beachten sind:
Futtermittel müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und richtig gekennzeichnet werden, um eine irreführende Werbung zu vermeiden. Das Futtermittelrecht legt fest, welche Inhaltsstoffe verwendet werden dürfen, in welchen Mengen und für welche Tierarten das Futtermittel geeignet ist.
Das Verbot der irreführenden Werbung ist in der Futtermittelverordnung 767/2009, im LFGB und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verankert und dient dem Schutz von Verbrauchern und dem fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen. Eine Werbung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder Informationen verschweigt, die für die Entscheidung der Verbraucher beim Kauf eines Produkts relevant sind. Irreführende Werbung ist in Deutschland rechtswidrig und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Werbung für Futtermittel sollte wahrheitsgemäße Aussagen über das Produkt enthalten. Irreführende Behauptungen über die Eigenschaften des Futtermittels, seine Wirkung oder Zusammensetzung sind verboten. Eine Werbung ist irreführend, wenn sie falsche Angaben enthält, verschweigt oder auf andere Weise täuschend ist. Beispielsweise darf nicht mit medizinischen Wirkungen oder wissenschaftlich nicht nachweisbaren Angaben im Futtermittelrecht geworben werden.
Während ein gewisses Maß an werblicher Übertreibung akzeptabel sein mag, sollten unrealistische oder übertriebene Aussagen vermieden werden. Werbung darf nicht suggerieren, dass ein Futtermittel Wunder bewirken kann, wenn dies nicht der Fall ist. Wenn ein Unternehmen gegen das Verbot der irreführenden Werbung verstößt, können Wettbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen. Eine Abmahnung ist eine formale Aufforderung, das wettbewerbswidrige Verhalten zu beenden und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Kommt das Unternehmen dieser Aufforderung nicht nach, kann eine Klage vor Gericht drohen, die mit hohen Kosten und Reputationsschäden verbunden sein kann.
Unserer gesamtes Spektrum an Beratungsleistungen im Futtermittelrecht finden Sie hier: Lebensmittelrecht - DRM LEGAL - Rechtsanwaltskanzlei
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer