Eine Abmahnung des "Verband Sozialer Wettbewerb e.V." (kurz VSW) kann Unternehmen und Einzelpersonen gleichermaßen überraschen. Der VSW mahnt häufig bei Verstößen gegen Kennzeichnungspflichten im Internet und gegen die Preisangabenverordnung sowie bei Verstößen gegen die Health Claims Verordnung, gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und bei irreführender Werbung ab. Solche Abmahnungen bewegen sich im komplexen Feld des Wettbewerbsrechts und häufig auch an der Schnittstelle zu speziellen Rechtsbereichen wie dem Lebensmittelrecht und dem Heilmittelwerberecht. Wir sind auf diese Rechtsgebiete spezialisiert verfügen über umfassende Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen des VSW.
Wenn Sie eine Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. erhalten haben und professionelle Unterstützung im Wettbewerbsrecht und angrenzenden Rechtsgebieten benötigen, sind Sie bei uns genau richtig. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer