Das Nahrungsergänzungsmittelrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Nahrungsergänzungsmittel, die dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung zu ergänzen und einen besonderen Ernährungsbedarf zu decken. In diesem komplexen Rechtsgebiet bieten wir spezialisierte Beratungsleistungen an, um Unternehmen im Bereich Nahrungsergänzungsmittel rechtlich zu unterstützen und mögliche Risiken zu minimieren.
Ein Anwalt, der auf das Nahrungsergänzungsmittelrecht spezialisiert ist, bietet Unternehmen umfassende Beratungsleistungen an, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen und rechtliche Risiken zu vermeiden. Die Beratungsleistungen eines Anwalts im Bereich Nahrungsergänzungsmittel umfassen unter anderem:
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer
Telefon: (+49) 040 3571439-0
E-Mail: meyer@drmlegal.de
Die wichtigsten Rechtsvorschriften für Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland sind das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV). Das LFGB regelt allgemeine Anforderungen an Lebensmittel und Futtermittel, während die NemV spezifische Anforderungen für Nahrungsergänzungsmittel festlegt. Sie regelt unter anderem die erlaubten Zutaten, Höchstmengen und Kennzeichnungsvorschriften für Nahrungsergänzungsmittel.
Die wichtigsten Rechtsvorschriften für Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland sind das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV). Das LFGB regelt allgemeine Anforderungen an Lebensmittel und Futtermittel, während die NemV spezifische Anforderungen für Nahrungsergänzungsmittel festlegt. Sie regelt unter anderem die erlaubten Zutaten, Höchstmengen und Kennzeichnungsvorschriften für Nahrungsergänzungsmittel.
Anwälte, die auf Nahrungsergänzungsmittelrecht spezialisiert sind, sind in verschiedenen Bereichen tätig. Einige Beispiele aus unserer Praxis:
Für Unternehmen, die Nahrungsergänzungsmittel herstellen oder vertreiben möchten, gibt es einige wichtige Praxistipps, die Sie beachten sollten:
Rechtliche Beratung: Suchen Sie frühzeitig einen Anwalt für Nahrungsergänzungsmittelrecht auf, um rechtliche Risiken zu minimieren. Lassen Sie eine Markenkollisionsrecherche durchführen. Vertrauen Sie nicht darauf, dass Mitbewerber rechtskonforme Produkte vermarkten, sondern vergewissern Sie sich selbst. Qualitätssicherung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Produkte den gesetzlichen Anforderungen an Qualität und Sicherheit entsprechen. Behalten Sie die Entwicklungen im Nahrungsergänzungsmittelrecht im Auge und passen Sie Ihre Produkte gegebenenfalls an. Kundenservice: Bieten Sie einen guten Kundenservice und reagieren Sie schnell auf Kundenanfragen und -beschwerden, um Anzeigen bei Behörden oder Verbraucherschutzverbänden zu vermeiden. Regelmäßige Schulung: Schulen Sie Ihr Personal regelmäßig im Bereich Nahrungsergänzungsmittelrecht und halten Sie sich über Änderungen in den Rechtsvorschriften auf dem Laufenden.
Weiterführende Informationen zum Nahrungsergänzungsmittelrecht finden Sie hier:
· https://www.drmlegal.de/nahrungsergänzungsmittel/
· https://www.drmlegal.de/urteile-zu-abgrenzung-von-produkten/
Die Verpackung eines Nahrungsergänzungsmittels muss unter anderem die Produktbezeichnung, die Zutatenliste, die Nettofüllmenge, das Mindesthaltbarkeitsdatum, die Herstellerangaben, bestimmte Warnhinweise und gegebenenfalls Hinweise zur Anwendung enthalten. Die Einzelheiten ergeben sich vor allem aus der Nahrungsergänzungsmittelverordnung, der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMIV).
Bei falscher Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln können Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen sowie behördliche Untersagungen drohen. Zudem drohen Bußgelder und schlimmstenfalls auch Strafverfahren.
Ein Anwalt kann die Abmahnung rechtlich prüfen und gegebenenfalls eine strafbewehrte Unterlassungserklärung formulieren, um rechtliche Konsequenzen abzuwenden.
Nahrungsergänzungsmittel dienen dazu, die allgemeine Ernährung zu ergänzen, während Arzneimittel zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung von Krankheiten bestimmt sind. Die Abgrenzung ist in der Praxis zuweilen ein komplexes Thema.
Nahrungsergänzungsmittel müssen nicht zulassungspflichtig sein, jedoch müssen sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und bei der zuständigen Behörde registriert sein.
Allergene, die möglicherweise allergische Reaktionen auslösen könnten, müssen auf der Verpackung besonders hervorgehoben werden.
In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zuständig für die Überwachung von Nahrungsergänzungsmitteln. Daneben sind die örtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörden zuständig.
Der Unterschied zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke liegt in ihrem jeweiligen Zweck, ihrer Zusammensetzung, ihre Kennzeichnung und den gesetzlichen Anforderungen, die für sie gelten. Nahrungsergänzungsmittel dienen dazu, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Sie enthalten Vitamine, Mineralstoffe, Aminosäuren, Fettsäuren oder andere Substanzen, die dazu bestimmt sind, den normalen Nährstoffbedarf zu decken oder einen spezifischen Ernährungsbedarf zu ergänzen. Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke hingegen sind Lebensmittel, die speziell für den diätetischen Gebrauch bei bestimmten medizinischen Bedingungen oder Krankheiten entwickelt wurden. Sie sind für eine Verwendung unter ärztlicher Aufsicht vorgesehen und dienen der besonderen Ernährungstherapie von Patienten mit spezifischen Gesundheitszuständen.
Das ist unzulässig.
Auf Amazon laut aktuelle BGH-Rechtsprechung nicht, auf der eigenen Webseite grundsätzlich ja.
Insgesamt ist das Nahrungsergänzungsmittelrecht ein komplexes Rechtsgebiet, das Unternehmen im Bereich Nahrungsergänzungsmittel vor verschiedene Herausforderungen stellt. Mit Hilfe spezialisierter Anwälte können diese Unternehmen jedoch sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und rechtliche Risiken minimieren, um erfolgreich am Markt agieren zu können.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer